Geteilte Kinder

Wenn geschiedene Väter und Mütter sich die Kinder so „teilen“, dass diese nicht mehr in Ruhe in einem sicheren Zuhause groß werden können, sondern wie Handelsreisende jedes zweite Wochenende mit dem Übernachtungskoffer hin- und hergeschickt werden, dient das nicht dem Wohl des Kindes, sondern eher dem eigenen Egoismus. In der Langzeitstudie von Judith Wallerstein sind inzwischen die schädlichen Konsequenzen dieser gerichtlich verordneten Zwangsumgänge nachgewiesen worden. Auch die bekannte Autorin Angelika Aliti, die in Österreich lebt, spricht klare Worte gegen das gemeinsame Sorgerecht und den unnatürlichen Wechsel der Kinder zwischen den beiden Elternteilen. Ein Plädoyer für das Recht der Kinder, in Ruhe bei ihren Müttern aufwachsen zu können – und einen selbst bestimmten Kontakt zu ihren Vätern zu haben, wenn sie es wollen.

Als ich das erste Mal geschieden wurde – das war in Deutschland – gab es noch das Schuldprinzip. Ein Gericht ermittelte, wer Schuld am Ende der Ehe war. Das führte – man kann es sich denken – zu Ungeheuerlichkeiten im Kampf um Geld. Denn darum ging es, dass vornehmlich Männer sich gern den Unterhalt für die Ex ersparen wollten. Als die Scheidungsgesetze reformiert wurden, hörte dieser Wahnsinn auf, um von einem anderen Wahnsinn abgelöst zu werden. Denn wenn zwei auseinandergehen und bereit sind, sich in einen Rosenkrieg zu stürzen oder wenn einer entschlossen ist, dem/der anderen das Leben zu vergiften, kann kein Gesetz der Welt sie aufhalten. Teil dieser Reform war das gemeinsame Sorgerecht, um die Rechte der Väter zu stärken und – das ist wirklich von den Gesetzgebern geglaubt worden – das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.

Das Ergebnis waren Kinder, die dem Besuchsrecht der Eltern zu folgen hatten. Durchverwaltete Kinder, die auf einmal überhaupt keinen Lebensmittelpunkt mehr hatten. Kinder, deren innerliche Zerrissenheit vom Gesetz gefördert, ja überhaupt erst erzeugt wurde. Kein erwachsener Mensch hält es auf die Dauer aus, eine Woche hier, die nächste Woche dort zu leben. Mit anderen Menschen, mit anderen Regeln, in anderen Zimmern, die als die ihren erklärt werden, es aber nicht sind, denn niemand kann auf die Dauer seine Intimsphäre parallel an zwei voneinander entfernten Orten haben. Unfähig soziale Beziehungen zu anderen Kindern aufzubauen, denn die Kinder sind ja dauernd woanders. Kinder, die ständig das Gefühl haben, etwas zu versäumen, weil alle 14 Tage ein Wochenende bei dem anderen Elternteil zu wohnen dazu führt, dass sie die Unternehmungen des anderen Familienteils mit Argwohn betrachten, weil sie vielleicht auch gern dort, wo sie gerade nicht sind, mitgemacht hätten.

Wenn ein Kind vielleicht einmal keine Lust hat, zum anderen Elternteil zu gehen, muss sowohl das Kind wie auch das beherbergende Elternteil damit rechnen, dass sich das Jugendamt einschaltet. Zu meiner Zeit galt das Jugendamt als Behörde für die hoffnungslosen verlorenen Seelen, die damit endgültig in der Hölle landeten, im Heim. Wenn ich auch mittlerweile einige liebenswerte Sozialarbeiterinnen kenne, so bin ich bis heute der Ansicht, dass ein Großteil der Jugendamt-Mitarbeiter Charaktere hat, mit denen man besser nicht in Berührung kommt. Wenn das Jugendamt mitmischt, ist das Drama für so ein Kind auf dem Weg zum Höhepunkt. Vom Kindeswohl ist dann nichts mehr übrig.
Recht oder Liebe

Auch in Österreich haben sich nun Justizministerin Karl und Frauenministerin Reinisch-Hosek entschlossen, dieses Giftfass zu öffnen. Noch feiern alle die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge (wie in Österreich das Sorgerecht bezeichnet wird). Mir wird ganz weh. Auch wir haben, ähnlich wie in Deutschland, eine seltsame Tendenz hin zum Vater und weg von der Mutter in allen Fällen des angeblichen Kindeswohls. Vätern wird neuerdings alles geglaubt, Mütter werden neuerdings bevorzugt angezweifelt. Mir wird ganz weh. Allenthalben wird so getan, als wenn die Bindung zur Mutter und die Bindung zum Vater dasselbe seien. Das ist nicht der Fall. Es bedeutet die völlige Verkennung der Bedeutung dieser Person, deren eigen Fleisch und Blut wir wirklich sind, nämlich der Mutter.

Wir sind nicht des Vaters eigen Fleisch und Blut, wohl aber Träger seiner Gene und – wenn wir Glück haben, dann glücklicher Teil einer sozialen Bindung, wenn der Vater es geschafft hat, eine solche zu seinen Kindern zu entwickeln. Rechte? Vor den Rechten kommen doch wohl die elterlichen Pflichten. Und vor diesen die elterliche Liebe. Wir werden in Österreich auch erleben, dass vom Kindeswohl die Rede ist und gemeint sind die väterlichen Rechte. Man wird sich noch wundern, zu welchen Schlägen genau die Herren Väter ausholen, die eigentlich die Mutter treffen wollen.

Ich war ein Scheidungskind und hätte gern Kontakt zu meinem Vater gehabt, keine Frage. Es wäre eine Katastrophe gewesen, wenn ich alle zwei Wochen meine Sachen hätte packen müssen, um in seiner Welt zu leben. Noch viel schlimmer, wenn ich Woche um Woche den Lebensort hätte wechseln müssen. Kein Kind wünscht sich so etwas. Es wünscht sich, Gelegenheit zu haben, mit seinem Vater in Kontakt zu bleiben. Wann das Kind es will und nicht etwa verwaltet und durchorganisiert.  Die gemeinsame Obsorge ist ein Schönwettergesetz. Gemacht für Leute, die sich auch ohne Gesetz einigen können. Die Paare, die sich feindselig gegenüberstehen, bekommen damit eine grauenhafte Möglichkeit, sich auf dem Rücken ihrer Kinder zu bekämpfen. Besser als zuvor. Gesetzlich gefördert sozusagen. 

AA/UF/Fotos: CG
Weitere Informationen zur Autorin finden Sie unter www.angelikaaliti.at