Die soziale Rolle des Vaters in der patriarchalen Kleinfamilie hat sich als instabiler erwiesen als beispielsweise die des Mutterbruders in matrilinearen Gesellschaften. In diesen gibt es auch keine Vaterschaft und die damit verbundenen rechtlichen Folgen. In Deutschland werden Väter in die Geburtsurkunde eingetragen und sind ab diesem Moment zur Unterhaltzahlung für ihre Kinder verpflichtet. Dieses System kann zu vielfältigen Problemen für eine Mutter führen, wenn sie den Zeugungsvater nicht bekannt geben kann. Bei Bezug von Sozialleistungen steht die sogenannte Mitwirkungspflicht dem Datenschutz entgegen, obwohl Privatdaten eigentlich schützenswert sind. „Aus dem verschwiegenen Wissen aber, das die Natur ihnen geschenkt hat, (…) darin besteht die einzige Möglichkeit mütterlichen Widerstands gegen ihre Entmündigung als Mütter (…), schreibt Christa Mulack in ihrem Buch „Der Mutterschaftsbetrug“. Wir erfuhren von einem Fall, der viele Fragen zum Entscheidungsrecht der Mütter und zu ihrer Existenzsicherung wie einem bedingungslosen Müttereinkommen aufwirft.
Die Klavierlehrerin Julia Brandenburg*, Mutter von zwei Kindern, erzählte uns, wie sie in der „Ämtermühle“ zermürbt wurde. „Aus Gründen der Sicherheit wollte ich keinen Unterhalt vom Vater meines Kindes einfordern. Doch da ich nicht reich bin, musste ich Hartz 4 beantragen. Die Sachbearbeiterin wollte unbedingt den Namen des Vaters wissen und stellte mir peinliche Fragen zur Zeugung meines Kindes. Ich dachte, dies sei meine Privatangelegenheit und ich bräuchte diese Angaben nicht zu machen. Weit gefehlt. Die Sozialleistungen wurden eingestellt, ohne uns rechtzeitig zu informieren.
Ich merkte es, als meine 12jährige Tochter vom Zahnarzt wieder nach Hause geschickt wurde, da mit der Versicherungskarte etwas nicht stimmte. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass die ganze Familie unversichert war. Einen Vorsorgetermin für das Baby musste ich absagen. Erst nach Wochen zahlte das Amt unsere Krankenversicherung wieder. Eines Tages standen Kontrolleure vor der Tür und wollten wissen, wo sich der Kindesvater versteckt. Eine demütigende Hausdurchsuchung folgte. Immer wieder wiesen sie mich daraufhin, dass ich mich strafbar machen würde, wenn ich nicht endlich mit dem Namen des Vaters herausrückte. Nach ein paar Monaten Nervenkrieg gab ich auf. Als nächstes sollte ich eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. „Diese Unterschrift kann die Sicherheit von mir und meinen Kindern gefährden“, sagte ich. Die Sachbearbeiterin erklärte mir, dass mir wieder das Geld gestrichen würde, falls ich nicht unterschreibe. Ich tat es unter Zwang.“