Endlich eine neue Lobby für Mütter

Bereits vor zwölf Jahren setzten sich Mütter aus ganz Deutschland für die Gründung einer Mütterlobby ein. Sie nannten sich „Mütter umgangsrechtsgeschädigter Kinder“.  Was wollten die Mütter damals? Ihrer Pflicht, für das Wohl des Kindes zu sorgen, nachkommen, indem sie eine Lobby für alle Kinder schaffen, die durch das Zwangsrecht auf Umgang nachhaltig geschädigt wurden. Sie wollten den gesetzlich verankerten Kinderschutz für diese Kinder praktizieren. Sie wollten die Persönlichkeit des Kindes respektieren und dafür sorgen, dass seine Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Sie wollten Verantwortung für das Wohl des Kindes übernehmen und für seine Rechte eintreten. All das haben sie bis heute getan. Ihre Kinder sind jetzt zum Teil bereits volljährig.

 

Aus dem geplanten Verein im Jahr 2001 wurde noch nichts – zu groß war die Belastung allein mit kleinen Kindern, durch die seelische Bedrängnis und die der Kinder und durch die gerichtliche Verfolgung. Zu groß war auch das Entsetzen über den Vertrauensmissbrauch durch einen Staat und seine „Gesetzesvertreter“, der Müttern in seinem Grundgesetz eigentlich Schutz zusichert. Zu weit verstreut waren die Mütter und zu gering ihr finanzieller Spielraum. Denn auch das hat System: Mütter mit ihren Kindern immer ärmer zu machen.  


Doch es entstand ein bundesweites Unterstützungsnetz. Manche Frauen sind heute noch miteinander verbunden. Die meisten haben es „geschafft“ und sind nach vielen Jahren inzwischen mit ihren Kindern den Repressalien entkommen. Mit der Aufarbeitung der Schäden, die diese Zeit im Leben der Mütter und Kinder angerichtet haben, sind viele immer noch beschäftigt. Diese Mütter haben wesentliche Vorarbeit geleistet.

 

Erfreulich ist daher die neue Initiative aktuell betroffener Mütter. Sie haben in Berlin die „Mütterlobby e. V.“ gegründet. Inzwischen gibt es zusätzlich auch die Mütterlobby Bayern. Zur Vorstandsvorsitzenden wurde Barbara Thieme gewählt. Zu den aktiven Mitgliedern zählen u. a. Ärztinnen, Juristinnen und Journalistinnen. Der Verein ist bundesweit tätig. Inzwischen hat sich auch eine aktive bayerische Landesvertretung gebildet, die gerne neue Mitglieder begrüßt.

Aufgaben des neuen Vereins
Förderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Würdigung von Mutterschaft; Unterstützung von Müttern in allen Lebensphasen, besonders für Alleinerziehende und Frauen in Sorgerechtsstreitigkeiten; Aufklärung der Öffentlichkeit über die derzeitig praktizierte Verfahrensweise in Sorgerechts- und Umgangsverfahren und deren Auswirkungen für Mutter und Kind; Verbesserung der lebenswerten Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft; Entwicklung von Konzepten gegen jede Form von Gewalt gegenüber Müttern und Kindern; Voranbringen der Gleichstellung von Frau und Mann in ihrer jeweiligen Rolle als Mutter oder Vater, besonders nach Trennung; Aufklärung über Trennungskriminalität und Hinwirken auf eine dem StGB entsprechende rechtliche Würdigung
 
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 1684, Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht, aber keine Verpflichtung zum Umgang. Dies bedeutet: Es kann den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil verweigern. Der Ausschluß des Umgangsrechts ist nach § 1684, Abs. 4 BGB zum Wohle des Kindes möglich. Er ist nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich dann zulässig, wenn durch den Umgang die körperliche oder seelisch-geistige Entwicklung des Kindes konkret und gegenwärtig gefährdet ist.Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes trat am 5. April 1992 in der BRD in Kraft. Im Präambelsatz 6 der Kinderkonvention heißt es, „daß das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte.“ Wortlaut Artikel 3, Abs. 1: „Die Kinderkonvention ist ... ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Hintergrund seit 1998
Nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde die Position der Väter gestärkt. Somit auch solcher Väter, die aufgrund ihres Verhaltens für eine Familie nicht tragbar sind. Mütter haben kaum noch eine Möglichkeit, ihre Kinder zu schützen. Der Trend heißt: Das Kind braucht seinen biologischen Vater, egal, wie mangelhaft dessen Erziehungs- und Beziehungsfähigkeit ist. Diese in keiner Weise nachgewiesene Ideologie setzt sich über jegliche Diskussion der Qualität der Vater-Kind- und Mann-Frau-Beziehung, selbst über Gewalt und sexuellen Mißbrauch, hinweg. Untersuchungen zeigen, daß Kinder, die ohne ihren biologischen Vater in  liebevollen Familien aufwachsen, keine psychische Störungen aufweisen.

Die Situation der Kinder
Viele Kinder leiden nachweisbar unter dem erzwungenen Kontakt mit dem biologischen Vater. Sie reagieren mit verschiedenen Verhaltensauffälligkeiten, wie zum Beispiel Schlafstörungen (spätes Einschlafen, Angst vor dem Einschlafen, Alpträume, Bettnässen), Trennungs- und Verfolgungsängsten, hyperaktivem oder apathischen Verhalten, Zurückziehen, Aggression, Autoaggression, Wutanfällen oder Weinkrämpfen, Ängsten vor Bestrafung, selbst wenn die Mutter nicht straft; zwanghaftem Verhalten, Nervosität, Essstörungen, Schulproblemen etc.. Weitere Spätfolgen sind für die Zukunft dieser Kinder absehbar.
 
Das Recht des Kindes, das seinem Wohl dienen sollte, wird zu einem „Recht auf das Kind“, einem Zwangsrecht, das mit allen Mitteln durchgesetzt wird, ungeachtet dessen, ob das Kind den Kontakt zum Vater überhaupt will, ob es ihn gut kennt, ob es Vertrauen zu ihm hat und sich bei ihm geborgen fühlt oder ob das Vertrauen durch sein Verhalten mißbraucht wurde. Bisweilen wird keinerlei Rücksicht  genommen, ob das Kind vor dem Vater Angst hat, sich von ihm bedroht fühlt oder auch bedroht ist, nicht einmal dann, wenn es sich verzweifelt wehrt oder völlig eingeschüchtert ist. Zur gegenwärtigen Verletzung des Kindes durch diese Zwangsmaßnahmen kommt hinzu, daß die Ängste und Verletzungen aus der Vergangenheit ständig wieder aktualisiert werden. Das Kind kann nicht zur Ruhe kommen und keine Lebenssicherheit aufbauen. Besonders schwer wiegt das Erleben, daß seine Mutter es vor dem Täter nicht schützen kann, sondern es ihm ausliefern muß. Durch den zwangsweise verordneten Umgang werden die Grenzen der Kinder auf traumatisierende Weise verletzt. Sogenannte „Experten“ vertreten den Standpunkt, der Wille des Kindes müsse nötigenfalls gebrochen werden, um den Umgang mit dem Kindsvater durchzuführen. Mütter werden unter Androhung von massiven Maßnahmen angehalten, ihre Kinder zur Ausübung des Umgangskontakts zu manipulieren. All diese Übergriffe fügen den Kindern unsägliches Leid zu. Sie stehen unter enormem, seelischen Stress.
Beweggründe der neuen Mütterlobby 
Für Frauen ist Mutterschaft ein bedeutendes Ereignis, das das eigene Leben stark verändert. Gleichzeitig übernehmen sie eine für den Fortbestand der Menschheit wesentliche Aufgabe. Sie sind in der Folge auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen, so wie es das Grundgesetz in Artikel 6, Abs. 4 vorsieht: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
 
Aktuell erleben Mütter in Sorgerechtsverfahren bzw. Kindschaftssachen, dass ihre Rechte und die der Kinder nicht gewahrt sind. Zusätzlich kommt es nach Trennungen häufig zu Trennungskriminalität durch streitbereite Kindesväter: Verleumdung durch falsche eidesstattliche Versicherungen, psychische und physische Gewalt u.v.m., gegen die sich die Kindesmütter kaum wehren können. Müttern wird immer häufiger die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen. Hinzu kommt die Stigmatisierung: Wenn einer Mutter die Kinder entzogen werden, wird das Gericht schon einen Grund für diese Empfehlung haben, so oft der Eindruck im Umfeld.Richter verlassen sich in ihren Entscheidungen auf die Empfehlung von Gutachtern. Für ihre Tätigkeit beim Familiengericht in Deutschland müssen diese immer noch keine Mindestqualifikationen aufweisen. Eingesetzt werden kann jeder: Psychologen, Erzieher, Pastoren oder Heilpraktiker. Qualitätskriterien für die Gutachten selbst gibt es immer noch nicht.
Position zum „Wechselmodell“
Mütterlobby e.V. fordert, dass das Wechselmodell nicht vom Gericht gegen den Willen weder der Mutter, noch des Vater verordnet werden darf. Es kann mit Blick auf das Kindeswohl ausschließlich auf freiwilliger Basis aller Betroffenen gelebt werden und darf somit überhaupt keinen Eingang in die Rechtsprechung finden, weil die konkrete Befürchtung besteht, dass es – wie bereits geschehen – unter Druck der Verfahrensbeteiligten auf die Mutter in einem „Vergleich“ beschlossen wird. Als Grundlage für die Kinderbetreuung muss stattdessen das Kontinuitätsprinzip gelten: Das Betreuungskonzept während der Beziehung, also so wie sich die Eltern vor Streit und Trennung in Bezug auf die Kinderbetreuung geeinigt bzw. wie sie gelebt haben, muss im Streitfall i.d.R. auch nach der Trennung Gültigkeit haben und fortgeführt werden. Auf dieser Basis hatte das Paar Entscheidungen getroffen, die über die Trennung hinaus Auswirkungen haben, z. B. die Einschränkung der eigenen Berufstätigkeit zugunsten der Betreuung der Kinder.
 
Es ist i.d.R. nicht zum Kindeswohl und nicht akzeptabel, dass ein Elternteil, der sich vor der Trennung nicht oder kaum an der Erziehung und Betreuung der Kinder beteiligt hat, nun auf einmal das Wechselmodell einfordert - und immer häufiger auch bekommt. Das gilt umso mehr, wenn die Mutter und ihr Partner nie einen gemeinsamen Hausstand hatten. Gerade für kleine Kinder ist der Wechsel zwischen zwei Haushalten belastend und muss somit grundsätzlich an plausible Bedingungen geknüpft sein. 
UF/AM/JM/Fotos: CF

Weitere Informationen finden Sie unter www.muetterlobby.de

Lesetipps
Anita Heiliger/Traudl Wischnewski (Hg): Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen
Ursula Fassbender: Die Stärken der Mütter (erhältlich bei MatriaVal e.V.; beide Titel erschienen im Verlag Frauenoffensive)